Lohnt sich mein Abfindungsangebot?
Zehn Fragen. Drei Minuten. Nichts wird gespeichert. Keine Registrierung.
Der Check geht von einem erwarteten Abfindungsangebot aus.
Der Check beantwortet zwei verschiedene Fragen mit zwei getrennten Rechnungen. Beide gelten in heutiger Kaufkraft (Inflation 2 % im Jahr). Alle Annahmen stehen nach der Berechnung hinter den Info-Knöpfen (i).
- Zuerst dein Angebot: Der Check ordnet die Abfindung ein (üblicher Richtwert und Spanne) und rechnet die Steuer nach der Fünftelregelung.
- Projektion 1, ohne neuen Job: Wie viel Geld hast du jeden Monat, wenn du nie wieder arbeitest?
- Projektion 2, Gehaltsverzicht: Um wie viel darf dein nächstes Gehalt niedriger sein, wenn du die Abfindung dafür einsetzt?
Die beiden Projektionen unterscheiden sich in der Annahme (nie wieder arbeiten oder bis zur Rente weiterarbeiten) und darin, was sie einbeziehen. Projektion 1 nutzt dein ganzes Bild: Rücklagen, Partner, Rente, Immobilie und Erbschaft. Projektion 2 rechnet nur mit der Abfindung. Deshalb liefern sie verschiedene Zahlen, die du nicht gegeneinander aufrechnen solltest.
Die Frage: Wie viel kann ich jeden Monat ausgeben, wenn ich nie wieder arbeite und das Geld bis zum Lebensende reichen soll?
- Zeitraum: Monat für Monat ab dem Ende des Arbeitsverhältnisses bis zum Sterbejahr des Längerlebenden von dir und deinem Partner. Das Sterbealter ist das heutige Alter plus 1,2 mal die durchschnittliche Restlebenszeit nach der amtlichen Sterbetafel 2023/2025 des Statistischen Bundesamts, getrennt nach Geschlecht.
- Einnahmen: Arbeitslosengeld I (nach einer möglichen Ruhenszeit), das Einkommen des Partners bis zu seinem 67. Geburtstag, danach deine gesetzliche Rente und eine durchschnittliche Partnerrente, Kindergeld sowie einmalig Kapitallebensversicherung und Erbschaft.
- Ausgaben: deine Angabe ohne Krankenversicherung, dazu die Krankenversicherung nach dem Arbeitslosengeld. Zwei Jahre nachdem das Kindergeld endet, sinken die Ausgaben um 25 %, nach dem Tod eines Partners auf 66 %.
- Vermögen: Rücklagen, Netto-Abfindung, Erbschaft und ein möglicher Immobilienerlös liegen in einem Mix aus Welt-Aktien-ETF und Tagesgeld. Der Aktienanteil sinkt von 80 % auf 30 %. Die Renditen sind um Inflation, Kosten und Abgeltungsteuer gekürzt.
- Ergebnis: der höchste gleichbleibende Ausgabenbetrag im Monat, bei dem das Geld nie früher ausgeht. Reicht es nicht, siehst du den Fehlbetrag. Dazu gibt es einen Verlauf der Rücklagen und eine Bilanztabelle.
Die Frage: Wenn ich nach meiner Kündigungsfrist wieder einen Job annehme: Um wie viel darf das neue Gehalt niedriger sein, damit ich mit der Abfindung auf mein heutiges monatliches Netto komme?
- Zeitraum: vom Start des neuen Jobs bis zu deinem 67. Geburtstag. Davor bezahlt die Abfindung die Lücke zwischen deinem bisherigen Netto und dem Arbeitslosengeld, einschließlich der Ruhenszeit.
- Nur die Abfindung: Vermögen, Partnereinkommen, Rente und Immobilie bleiben außen vor. So siehst du, was die Abfindung allein leisten kann.
- Verwendung: Die Netto-Abfindung liegt in einem Mix aus Welt-Aktien-ETF und Tagesgeld. Der Rest wird in gleich hohen Monatsbeträgen bis 67 entnommen, sodass er dann aufgebraucht ist.
- Vom Netto zum Brutto: Der Monatsbetrag ist dein Gehaltsverzicht netto. Der Check rechnet ihn mit deinem Grenzsteuersatz und den Sozialabgaben auf das Brutto-Gehalt um.
- Drei Szenarien: Aktienrendite vor Inflation 5 %, 7,5 % und 9 % pro Jahr. Das sind Annahmen, keine Prognosen. Reicht die Abfindung nur bis zum Jobstart, bleibt nichts zum Zuschießen, und das nächste Gehalt muss so hoch sein wie das heutige.
Eine Kündigung musst du innerhalb von drei Wochen nach Zugang gerichtlich angreifen.
Abfindung prüfen: Was bleibt, wenn der Job endet?
Du hast ein Abfindungsangebot bekommen oder rechnest damit? Der Abfindungs-Check zeigt dir in zehn Fragen, was von der Abfindung nach Steuern bleibt und ob dein Geld reicht. Er läuft in deinem Browser. Es wird nichts gespeichert, und du musst dich nicht anmelden.
Was der Check zeigt
- Dein Angebot: wie es im Vergleich zur üblichen Spanne liegt, und was nach Steuern ankommt.
- Ohne neuen Job: wie viel du monatlich ausgeben kannst, wenn du nie wieder arbeitest. Der Check rechnet bis zur erwarteten Lebensdauer von dir und deinem Partner und nennt das Kapital mit 67 und am Ende.
- Gehaltsverzicht: um wie viel dein neues Gehalt bis zur Rente niedriger sein darf, wenn du die Abfindung anlegst.
Wichtig zu wissen
Der Check ist eine Orientierung auf Basis von Annahmen. Er ist keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung. Alle Annahmen stehen im Ergebnis hinter den Info-Knöpfen und auf der Seite Methodik und Quellen. Eine Kündigung musst du innerhalb von drei Wochen nach Zugang mit einer Klage angreifen, sonst gilt sie als wirksam.
Häufige Fragen
Wie hoch ist eine übliche Abfindung?
Als Faustformel gilt ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr (Faktor 0,5). Das ist kein Anspruch. Bei guter Verhandlungslage sind 0,75, 1,0 oder mehr üblich, ohne Kündigungsschutz oft weniger.
Wie wird eine Abfindung versteuert?
Sie gilt als Einkommen und wird mit der Fünftelregelung ermäßigt versteuert (§ 34 Einkommensteuergesetz). Seit 2025 greift sie erst in der Steuererklärung. Der Arbeitgeber zieht zunächst die volle Lohnsteuer ab, den Unterschied erstattet das Finanzamt später.
Was ist die Ruhenszeit beim Arbeitslosengeld?
Endet das Arbeitsverhältnis früher als die gesetzliche Kündigungsfrist, kann das Arbeitslosengeld eine Zeit lang ruhen (§ 158 SGB III), höchstens ein Jahr. Der Check schätzt die Ruhenszeit aus Abfindung, Alter und Betriebszugehörigkeit.
Was ist eine Sperrzeit?
Bei einem Aufhebungsvertrag kann die Agentur für Arbeit eine Sperrzeit von zwölf Wochen verhängen (§ 159 SGB III). Der Check zeigt dieses Risiko als eigene Zeile in Euro.
Wie lange kann ich gegen eine Kündigung klagen?
Drei Wochen nach Zugang der Kündigung. Danach gilt sie als wirksam.
Werden meine Angaben gespeichert?
Nein. Der Check rechnet in deinem Browser. Es gibt keine Anmeldung, keine Cookies und kein Tracking.
Ist der Abfindungs-Check eine Beratung?
Nein. Er ist eine Orientierung auf Basis von Annahmen und keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung. Alle Annahmen stehen im Ergebnis hinter den Info-Knöpfen und auf der Seite Methodik und Quellen.
Über uns, Kontakt und Rechtliches
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- Kontakt (Contact): info@lohnt-sich-abfindung.de, Telefon +49 89 21540812
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